Barrierefreiheit des Internetauftritts

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Regierung von Oberbayern ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.regierung.oberbayern.bayern.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der BayDiV vereinbar.

  • Aufgrund fehlender ARIA-Auszeichnungen sind auf der Startseite der Slider und die Ticker für Nutzende von Screenreadern schwer zu bedienen.
  • Schriftgrafiken sind nicht immer vollständig im Alternativ-Text wiedergegeben.
  • An einigen Stellen haben auch Layout-Grafiken einen Alternativ-Text.
  • Einige Listen sind noch als Description List eingebunden, obwohl diese keine sind. Somit kann die Ausgabe für Nutzende von Screenreadern verwirrend sein.
  • Die Beschriftung des Suchfeldes wird durch die Eingabe eines Suchbegriffs ersetzt und ist dann nicht mehr sichtbar.
  • Einige Elemente, insbesondere sog. Akkordeons, durchbrechen die Überschriften-Hierarchie und werden somit nicht korrekt zugeordnet.
  • In der responsiven Ansicht und bei einem erweiterten Zeichenabstand brechen Texte mit langen Wörtern nicht oder falsch um. Ebenso brechen Links nicht korrekt um. Sie sind aber bedienbar, auch wenn sie nicht komplett angezeigt werden.
  • Das mobile Menü ist mit Bedienungshilfen schwer bedienbar.
  • Der Presseticker wird in der responsiven Ansicht (Mobilgeräte) nicht angezeigt.
  • Bei langen Seiten läuft der Tastaturfokus aus der Seite. Hier muss der Nutzer selbständig in den unteren Bereich der Seite navigieren.
  • Die auf der Website verlinkten PDF-Dateien sind nicht barrierefrei, es sei denn, dies ist bei der Datei angegeben.

Die Regierung von Oberbayern ist bemüht, Ihre Website für alle Menschen gut zugänglich zu gestalten. Aufgrund der Vielzahl der Seiten und Informationen, kann dies leider nur nach und nach geschehen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis. Wenn Sie gezielt einzelne, auf unserer Website nicht barrierefrei zugängliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an .

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 4. Oktober 2023 erstellt.
Sie beruht auf einer Überprüfung aufgrund der EU-Richtlinie 2016/2102. Anwendung fanden die relevanten Kriterien der EU Barrierefreiheits-Anforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen nach harmonisiertem europäischen Standard der EN 301 549, Version 3.2.1. Die Überprüfung wurde von der Stiftung Pfennigparade, München, im Mai und Juni 2023 durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter .
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Regierung von Oberbayern
Sachgebiet Organisation
Maximilianstraße 39
80538 München

Telefon +49 89 2176-0

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München


www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html


In vielen Fällen sollte es jedoch schon genügen, von den folgenden Funktionen Gebrauch zu machen, die wir für eine möglichst barrierearme Kommunikation zur Verfügung stellen:

Schriftgröße und Kontrast

Sie können die Schrift nicht gut erkennen, zum Beispiel weil sie zu klein oder zu hell ist? Dann verändern Sie Schriftgröße und Kontrast, in dem Sie ganz oben auf der Seite links in der Menüleiste auf das Symbol „Aa“ für Schriftgröße sowie das „Halbkreis“-Symbol für Kontrast klicken.

Leichte Sprache

Eine Übersicht unserer Internetseiten können Sie sich als Zusammenfassung in sogenannter Leichter Sprache anzeigen lassen. Leichte Sprache ist nicht so schwierig zu lesen und zu verstehen. Für Leichte Sprache klicken Sie ganz oben auf der Seite links in der Menüleiste „Barrierefreiheit“ auf das Symbol „Papier“. Dadurch öffnet sich ein neues Fenster mit einer leichter zu verstehenden Zusammenfassung.

Gebärdensprache

Wie unser Internetangebot funktioniert und wo welche Informationen zu finden sind, das wird in einem Gebärdensprachvideo erklärt. Auch dieses Video können Sie auf jeder unserer Seiten ganz oben über den „Ohr“ Button aufrufen. Sie gelangen so in den Bayernkanal auf YouTube.de, in dem das Video abgespielt wird.

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