Erhöhte Waldbrandgefahr

Nr. 042 vom 19.06.2023

Weitere Luftbeobachtungsflüge in ganz Oberbayern

Wegen der anhaltenden erhöhten Waldbrandgefahr hat die Regierung von Oberbayern für den heutigen Montag und den morgigen Dienstag, 19. und 20. Juni 2023, weitere Luftbeobachtungsfüge für alle oberbayerischen Landkreise angeordnet. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen a.d.Ilm, das insoweit für ganz Oberbayern zuständig ist. Die Flieger starten von den Stützpunkten Eichstätt, Pfaffen-hofen a.d.Ilm, Oberpfaffenhofen (Lkr. Starnberg), Königsdorf (Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen), Erding, Mühldorf a.Inn und Ohlstadt (Lkr. Garmisch-Partenkirchen) und erreichen von dort aus gefährdete Wälder in den betroffenen Gebieten. Die Beobachtungsflüge finden jeweils am Nachmittag statt.

Aufgrund zunehmender Trockenheit weist der allgemeine Waldbrandgefahren-Index für weite Bereiche Oberbayerns aktuell eine hohe Waldbrandgefahr aus (Stufe 4). Besonders gefährdet sind Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder.

Die Regierung von Oberbayern bittet dringend darum, im Wald oder in einer Entfernung von weni-ger als 100 Metern davon  

  • kein Feuer oder offenes Licht anzuzünden oder zu betreiben,
  • keine offenen Feuerstätten zu errichten oder zu betreiben,
  •  keine Bodendecken abzubrennen und keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise abzusengen,
  • keine brennenden oder glimmenden Sachen wegzuwerfen und nicht zu rauchen.

Dies gilt auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind.

Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrandbekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Kata-strophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds. Die Flugbereitschaft Oberbayern der Luftrettungsstaffel Bayern e.V. stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die ausgebildeten amtlichen Luft-beobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutzbehörden oder Forstbehörden vor Ort. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter www.lrst.de.