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Pressemitteilungen

Nr. 234 vom 22.05.2012

Grafik Freising

Keine „Ausfahrt Abzocke“ für Kaffeefahrten! - Freising -
Oberbayern koordiniert Verbraucherschutz gegen organisierten Nepp

„Den schwarzen Schafen unter den Anbietern von Kaffeefahrten haben die Regierung von Oberbayern und die Polizeipräsidien Oberbayern Nord und Oberbayern Süd zusammen mit den Landratsämtern den weiteren Kampf angesagt. Überregional agierenden Tätern setzen Sicherheitsbehörden und Polizei verstärkt eine gemeinsame Strategie entgegen“, kündigten Regierungspräsident Christoph Hillenbrand, Landrat Michael Schwaiger und Polizeipräsident Walter Kimmelzwinger am 22. Mai 2012 in Freising bei einem Pressegespräch an. Diese reicht von gezielter Information und Aufklärung bis hin zum inkognito Mitfahren von Behördenvertretern bei einer Kaffeefahrt, um dann die zuständigen Beamten von Polizei und Landratsamt zum Einsatzort zu dirigieren. So konnten im letzten halben Jahr in 14 oberbayerischen Landkreisen 30 illegale Kaffeefahrten gestoppt und Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Im September 2011 kam es deshalb auf Initiative der Regierung von Oberbayern zum Schulterschluss zwischen Sicherheitsbehörden und Polizei im Regierungsbezirk. Vertreter der Kreisverwaltungsbehörden, der oberbayerischen Polizeipräsidien sowie der Staatsanwaltschaft München II. waren sich dabei einig „Aufklärung und koordiniertes Handeln der Sicherheitsbehörden sind die wesentlichen Säulen zum Schutz des Verbrauchers vor betrügerischen Kaffeefahrtunternehmern“. Hillenbrand, Schwaiger und Kimmelzwinger betonen deshalb unisono: „Nur durch ständiges Sensibilisieren der Öffentlichkeit für dieses scheinbare Schattenthema und mittels gezielter Informationen der Gastwirtschaften in den Landkreisen lässt sich dieser organisierte Nepp weiter eindämmen. Ohne Informationsaustausch, behördenübergreifende Vernetzung, gezielte Hinweise in den örtlichen Medien und schnelles situatives Eingreifen hätten die bundesweit operierenden Betrüger weiter freie Fahrt zur Ausfahrt „Abzocke“.

Eine führende Rolle im Regierungsbezirk hat inzwischen unter anderem das Landratsamt Freising übernommen. Bei zahlreichen Einsätzen sammelte es enorme Erfahrung im praktischen Verbraucherschutz auf diesem speziellen Feld, den es ständig an andere Kreisverwaltungsbehörden und die Polizeidienststellen weitergibt. In den Jahren 2007-2011 wurde vom LRA Freising in 19 Fällen wegen illegaler Durchführung von Kaffeefahrten ermittelt; viermal wurde man in Amtshilfe bei benachbarten Landkreisen tätig. Durch die Ermittlungen wurden über 55 Veranstaltungen im süd- und mitteldeutschen Raum aufgedeckt, deretwegen gegen 23 Personen (sog. Moderatoren und Helfer) Bußgeldverfahren durchgeführt wurden. Dabei wurden in einem Einzelfall auch Bußgelder bis zu 16.000 Euro verhängt und gerichtlich bestätigt. „Eine vorbildliche Zusammenarbeit, von der am Ende vor allem der Verbraucher profitiert“, lobte Regierungspräsident Hillenbrand.

• Hintergrundinformationen
Jeder der in Deutschland weit über 100 Anbieter darf Kaffeefahrten organisieren und dabei auch seine Waren und Dienstleistungen anbieten, solange er die rechtlichen Rahmenbedingungen des Verbraucherschutzes einhält. Der jährliche Umsatz wird nach brancheninternen Angaben bei täglich etwa 400 Bussen im Bundesgebiet auf ca. 500 Millionen Euro geschätzt. Zahlreiche schwarze Schafe unter den Anbietern locken angesichts enormer Gewinnaussichten bevorzugt ältere Mitbürger mittels bunter, persönlich adressierter Einladungen, die mit Gewinn- und Geschenkankündigen oder ähnlicher Versprechungen aufgehübscht sind, zur Teilnahme an Gratistagesausflügen mit Bussen in schöne Regionen. Diese Fahrten sind dann regelmäßig doch mit einer Verkaufsveranstaltung verbunden. Das Ziel der Fahrt ist meistens eine vorher nicht bekannt gegebene abgelegene Gaststätte, die oft erst nach stundenlangem Abklappern von Haltestellen in unterschiedlichen Landkreisen erreicht wird. Erst nach konspirativer Überprüfung der örtlichen Verhältnisse und vorausgegangener psychologischer Bearbeitung der Teilnehmer wird dann das Verkaufsgeschäft gestartet, das für die Opfer sehr teuer werden kann. Zum Schaden der oft älteren Mitreisenden werden dabei regelmäßig und gezielt das Gewerberecht, die Schranken des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie des Heilmittelwerbegesetzes und lebensmittelrechtliche Vorschriften missachtet.
Gerade Produkte aus dem Gesundheitssektor mit oft zweifelhafter Wirkung, wie etwa Magnetfelddecken oder Nahrungsergänzungsmittel, aber auch Waren wie Waschmittel und Pflegeprodukte werden in betrügerischer Weise zu extrem überhöhten Preisen angeboten. Nahrungsergänzungsmittel zur Heilkur kosten dann schon mal knapp 1.000 Euro, ein Sauerstoffgerät, das im Internet für 99 Euro zu haben ist, wurde bei einer Verkaufsveranstaltung in Garmisch-Partenkirchen auch mal zum Spitzenpreis von 1.398 Euro aufgeschwatzt. Selbst wenn sich Teilnehmer vorgenommen haben, bei der Verkaufsveranstaltung wirklich nichts erwerben zu wollen, können sie sich dem tatsächlichen Kaufdruck nur selten entziehen. Mittels psychologisch besonders gut geschulter Moderatoren werden sie während der Verkaufsveranstaltung letztlich „gezwungen“, eine Ware überteuert zu kaufen. Spätere Reklamationen oder die Ausübung des 14 tägigen Widerrufsrechts sind dann schon deshalb regelmäßig erfolglos, weil die Anbieter nicht mehr greifbar sind.

• Rechtliche Aspekte
Kaffeefahrten sind nach dem Gewerberecht nur unter Einschränkungen zulässig. So müssen sie zwei Wochen vorher der Gemeinde, in der sie stattfinden, angezeigt werden. In der öffentlichen Ankündigung, aber auch bei persönlich gehaltenen Einladungen sind der Ort der Veranstaltung sowie die Art der angebotenen Waren oder Dienstleistungen zu nennen. Unentgeltliche Zuwendungen dürfen nicht in Aussicht gestellt werden. In der gegenüber der Gemeinde abzugebenden Anzeige sind Name und Anschrift des Veranstalters genauso bekannt zu geben, wie die Daten desjenigen, für dessen Rechnung die Waren und/oder Dienstleistungen vertrieben werden. Regelmäßig versuchen die Anbieter aber diese gesetzlichen Verpflichtungen zu unterlaufen. Denn nichts wäre für sie störender, als das plötzliche Auftauchen informierter Besucher, die auf die für Kundige klaren Verstöße und Abzocke aufmerksam machen könnten.

So erfolgt in der Regel keine Anzeige bei der Gemeinde und in der Einladung wird das Ziel der Fahrt, das oft erst nach stundenlangem Abklappern von Haltestellen in unterschiedlichen Landkreisen erreicht wird, meist nur ungenau angegeben. Erst nach konspirativer Überprüfung der örtlichen Verhältnisse – meistens in einer abgelegenen Gaststätte –starten dann die Verkäufer nach vorausgegangener psychologischer Bearbeitung der Teilnehmer das Verkaufsgeschäft. Spätere Reklamationen der Teilnehmer scheitern dann regelmäßig schon an der fehlenden Adresse der „Vertragspartner“.
Mangels bekannter Örtlichkeiten und Adressen der Anbieter können Landratsämter und Polizei oft genug erst während der eigentlichen Verkaufsveranstaltung tätig werden. Bei solchen Kontrollen versuchen die Verkäufer vor Ort mit vorformulierten „Gutachten“ den Eindruck zu erwecken, dass alles mit „EU-rechten Dingen“ zugehe und die nationalen Verbraucherschutzvorschriften nicht einschlägig seien.

• Expertentipp
Am besten schützen kann man sich gegen die unliebsamen Nebenwirkungen von Kaffeefahrten dadurch, dass man zweifelhafte Einladungen zu derartigen Veranstaltungen im Papierkorb entsorgt. Noch besser übergibt man sie dem zuständigen Landratsamt oder der Polizei, damit diese tätig werden können. Wenn man doch mitfährt und feststellt, dass es in der Veranstaltung nicht mit rechten Dingen zugeht, sollte man sich nicht einschüchtern lassen, sondern noch vor Ort Polizei oder Gemeinde zu Hilfe holen. Vor Käufen auf solchen Veranstaltungen ist dringend abzuraten. Bei einem Kauf stehen einem zwar grundsätzlich Widerrufs- und Gewährleistungsansprüche zu; diese jedoch geltend zu machen wird in der Regel kaum möglich sein, da die Verkäufer und dahinterstehenden Unternehmen meist schon am folgenden Tag nicht mehr greifbar sind.





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