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Pressemitteilungen

Nr. 847 vom 14.12.2011

Bundesverwaltungsgericht bestätigt A 94 Trasse Dorfen
Regierungspräsident Hillenbrand: „Tür für durchgängige A 94 offen“

Mit seiner heute veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Abschnitt der A 94 zwischen Pastetten und Dorfen auf der Trasse Dorfen bestätigt. „Die Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts öffnet die Tür für den Weiterbau der A 94 auf der Trasse Dorfen. Damit rückt die durchgängige Realisierung der für den südostbayerischen Raum so lebenswichtigen Verkehrsader wieder einen entscheidenden Schritt näher“, kommentiert Oberbayerns Regierungspräsident Christoph Hillenbrand die Entscheidung der Bundesrichter.

Am 24. November 2010 hatte der VGH die Klagen von 15 Privatpersonen und einem Naturschutzverband gegen die Planfeststellungsentscheidung der Regierung von Oberbayern für den Neubau des zweiten Abschnitts der A 94 Trasse Dorfen von Pastetten bis Dorfen abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen erhoben fünf Kläger Beschwerde beim BVerwG. Mit seiner Entscheidung hat das BVerwG nun sämtliche Nichtzulassungsbeschwerden letztinstanzlich abgewiesen, die nicht bereits zuvor zurück genommen worden waren. Damit ist rechtlich der Weg frei für den Weiterbau des rund 17 Kilometer langen Autobahnabschnitts.

Die Regierung von Oberbayern hatte mit Beschluss vom 3. Dezember 2009 den Plan für den Neubau des Autobahnabschnitts von Pastetten bis Dorfen genehmigt. Der Abschnitt schließt an den für die gesamte Trasse Dorfen Weichen stellenden Abschnitt Forstinning – Pastetten an, der am 31. August 2011 für den Verkehr freigegeben wurde. In Fortsetzung dieses ersten Teilstücks führt die A 94 von Pastetten durch ein Waldgebiet nördlich von Buch am Buchrain und quert südlich von Lengdorf das Tal der Isen. Sie verläuft in östlicher Richtung entlang des südlichen Isentalhangs und quert bei Haidvocking die Lappach. Südlich von Dorfen endet der Planungsabschnitt an der Bundesstraße 15, die über eine Anschlussstelle mit der A 94 verknüpft wird. Die Autobahn berührt zwischen Pastetten und Dorfen zwei FFH-Gebiete. Die damit verbundenen komplexen rechtlichen Fragestellungen bildeten den zentralen Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Daneben haben die Richter nochmals die Tragfähigkeit der Abwägungsgründe für die Wahl zu Gunsten der Trasse Dorfen intensiv überprüft. Mit der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde die Rechtmäßigkeit der Planungsentscheidung der Regierung von Oberbayern erneut bestätigt.
Anhang:

Verlauf der Verfahren:

1. Forstinning - Pastetten
- Die Autobahndirektion Südbayern beantragte im Dezember 1987 das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Forstinning - Pastetten im Zuge der Trasse Dorfen. Das Anhörungsverfahren wurde im Jahre 1988 durchgeführt.
- Mit der ersten Planänderung (Tektur) vom August 1996 wurde das Verfahren fortgesetzt. Die geänderten Planunterlagen enthielten die planerische Umsetzung geänderter Rechtsvorschriften (z. B. Lärmschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung). Die Erörterungstermine zur ersten Tektur wurden im Jahre 1997 durchgeführt.
- Im Jahre 1998 wurde das Verfahren mit der zweiten Tektur fortgesetzt. Anlass zur zweiten Tektur gab eine wesentlich veränderte Trassenführung im Abschnitt Pastetten – Dorfen. Da der Abschnitt Forstinning – Pastetten Weichen stellend für die Trasse Dorfen ist, musste die geänderte Trassenführung auch im Planfeststellungsverfahren für diesen Abschnitt berücksichtigt werden. Die Erörterungstermine zur zweiten Tektur wurde im Jahre 1999 durchgeführt.
- Mit Beschluss vom 7. März 2002 stellte die Regierung von Oberbayern den Plan fest.
- Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden 30 Klagen und 23 Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklagen beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eingereicht. Davon wurden 2 Klageverfahren eingestellt und 4 Klagen von Kommunen rechtskräftig abgewiesen. Der BayVGH hat die übrigen Verfahren mit Beschluss vom 19. April 2005 ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung europäischen Rechts vorgelegt. Im Wesentlichen ging es bei der Vorlage um die Klärung der Frage, welchen Schutz Gebiete genießen, die als „FFH-Gebiete“ gemeldet wurden, jedoch noch nicht von der Europäischen Kommission in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen worden sind.
- Der EuGH entschied am 14. September 2006 über die Vorlagefrage des BayVGH. Danach dürfen die Mitgliedsstaaten keine Eingriffe in gemeldete, jedoch noch nicht in die Kommissionsliste aufgenommene Gebiete, zulassen, die die ökologischen Merkmale eines solchen Gebietes ernsthaft beeinträchtigen könnten.
- Am 31. Oktober 2006 reichte die Autobahndirektion Südbayern Unterlagen zur Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses vom 7. März 2002 bei der Regierung von Oberbayern ein und beantragte die Durchführung eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens.
- Am 2. November 2006 leitete die Regierung von Oberbayern das ergänzende Planfeststellungsverfahren ein.
- Am 30. April 2007 erließ die Regierung von Oberbayern den Planergänzungsbeschluss.
- Mit Urteil vom 30. Oktober 2007 wies der BayVGH alle Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Die Revision wurde nicht zugelassen.
- Mit Beschluss vom 19. Februar 2008 änderte der BayVGH seinen Beschluss vom 19. April 2005 und lehnte alle Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss ab.
- Am 19. März 2008 fand der offizielle erste Spatenstich statt.
- Mit Beschluss vom 5. Dezember 2008 wies das Bundesverwaltungsgericht alle Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision ab. Damit wurde das Urteil des BayVGH vom 30. Oktober 2007 rechtskräftig.
- Mit Beschluss vom 29. Januar 2009 wies das Bundesverwaltungsgericht die von einer Klagepartei erhobene Anhörungsrüge ab.
- Mit Beschluss vom 22.2.2010 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die Verfassungsbeschwerden gegen die Gerichtsurteile des Bundesverwaltungsgerichts, des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs und den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern nicht zur Entscheidung anzunehmen.
- Am 31. August 2011 wurde der Abschnitt für den Verkehr freigegeben.
   
2. Pastetten - Dorfen
- Im Jahre 1999 beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens. Die Planunterlagen lagen von Juli bis August in den von der Autobahntrasse betroffenen Kommunen zur Einsicht aus. Die Erörterungstermine wurden im Jahre 2001 durchgeführt.
- Im Jahre 2002 wurde das Verfahren mit der ersten Tektur fortgesetzt. Der Erörterungstermin für die erste Tektur wurde im Jahre 2003 durchgeführt.
- Die Autobahndirektion Südbayern beantragte am 17. März 2006 bei der Regierung von Oberbayern die zweite Planänderung für das laufende Planfeststellungsverfahren.
- Die Regierung von Oberbayern veranlasste die Auslegung der Planänderungsunterlagen in den von der Autobahntrasse betroffenen Kommunen. Die Auslegung fand von Ende April bis Mitte Juni statt.
- Die Autobahndirektion Südbayern beantragte am 27. Februar 2009 bei der Regierung von Oberbayern die zweite Planänderung für das laufende Planfeststellungsverfahren. Die von der Regierung veranlasste Auslegung der Planunterlagen fand im April und Mai 2009 statt.
- Am 3. Dezember 2009 erließ die Regierung von Oberbayern den Planfeststellungsbeschluss.
- Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden insgesamt 25 Klagen beim BayVGH erhoben.
- Mit Urteil vom 24.11.2010 hat der BayVGH sämtliche Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen, die nicht bereits im Verlauf des Gerichtsverfahrens durch Erledigterklärung der Parteien beendet wurden. Revision wurde nicht zugelassen.
- Mit Beschluss vom 09. Dezember 2011 wies das BVerwG sämtliche Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision ab, die sich nicht vorher durch Rücknahme erledigt hatten.
   
3. Dorfen - Heldenstein
- Im Jahre 1998 beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens. Die Planunterlagen lagen von Oktober bis November in den von der Autobahntrasse betroffenen Kommunen zur Einsicht aus. Die Erörterungstermine wurden im Jahre 2000 durchgeführt.
- Im Jahre 2002 wurde das Verfahren mit der ersten Tektur fortgesetzt. Der Erörterungstermin für die erste Tektur wurde im Jahre 2003 durchgeführt.
- Die Autobahndirektion Südbayern beantragte am 17. März 2006 bei der Regierung von Oberbayern die zweite Planänderung für das laufende Planfeststellungsverfahren.
- Die Regierung von Oberbayern veranlasste die Auslegung der Planänderungsunterlagen in den von der Autobahntrasse betroffenen Kommunen. Die Auslegung fand von Ende April bis Mitte Juni statt.
- Die Autobahndirektion Südbayern beantragte am 28. März 2011 bei der Regierung von Oberbayern die dritte Planänderung für das laufende Planfeststellungsverfahren. Die von der Regierung veranlasste Auslegung der Planunterlagen fand im Mai und Juni 2011 statt.
- Mit Antrag vom 19. September 2011 bat die Autobahndirektion Südbayern die Regierung von Oberbayern, das Planfeststellungsverfahren mit der vierten Planänderung fortzusetzen.
  Am 22. November 2011 erließ die Regierung von Oberbayern den Planfeststellungsbeschluss.




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