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Pressemitteilungen

Nr. 795 vom 18.11.2011

Lärmaktionsplan „Haupteisenbahnstrecken im Markt Kirchseeon“
Bürgerinnen und Bürger können sich zum Planentwurf äußern

Der Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken im Markt Kirchseeon, Landkreis Ebersberg, den die Regierung von Oberbayern gemeinsam mit dem Markt Kirchseeon erstellt hat, liegt jetzt im Entwurf vor. Er ist ab Montag, 21. November 2011 im Internet zu finden. Der Planentwurf kann auch persönlich während der Dienstzeiten eingesehen werden ab 21. November 2011 bis einschließlich 23. Dezember 2011 bei der Regierung von Oberbayern, Bibliothek, Maximilianstraße 39, 80538 München, jeweils von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag zwischen 13.00 Uhr und 16.00 Uhr. Eine Mitnahme ist nicht möglich. Der Zugang ist behindertengerecht.

Zusätzlich kann der Planentwurf eingesehen werden beim Markt Kirchseeon, im Bauamt, Erdgeschoss, Zimmer 09, Rathausstraße 1, 85614 Kirchseeon, jeweils von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr und Donnerstag zwischen 14.00 Uhr und 18.00 Uhr. Im Internet sind die Informationen auch abrufbar.

Alle Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit, sich konkret mit den vorgesehenen Maßnahmen zu befassen und bis 06. Januar 2012 weitere Vorschläge, Anmerkungen oder eigene Beiträge unter dem Stichwort „Lärmaktionsplan Haupteisenbahnstrecken Markt Kirchseeon“ bei der

Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 50
80534 München
oder per E-Mail unter der Adresse (technischer.umweltschutz@reg-ob.bayern.de)
einzureichen.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht in den §§ 47a bis f Bundes-Immissionsschutzgesetz hat zum Ziel, die Lärmbelastung der Bevölkerung unter anderem an stark befahrenen Haupteisenbahnstrecken durch Lärmkarten zu erfassen und unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger Strategien zur Lärmminderung aufzuzeigen. Dabei kommen grundsätzlich Maßnahmen an der Lärmquelle (Fahrzeug, Schiene), im Lärm-Ausbreitungsweg (Lärmschutzwände) und am Schutzobjekt (Schallschutzfenster) in Frage. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht eingegangenen Vorschläge werden bewertet und bei der Erstellung des endgültigen Plans angemessen berücksichtigt. Der endgültige Lärmaktionsplan bedarf, soweit er Maßnahmen mit Einfluss auf den Eisenbahnverkehr enthält, des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und des Marktes Kirchseeon.

Weitere Informationen zum Thema Lärmaktionsplanung finden Sie im Internet.


Nähere Informationen (interne Links):

  • Lärmaktionsplan Haupteisenbahnstrecken Markt Kirchseeon

Weiterführende Links (externe Links):

  • Markt Kirchseeon - Rubrik Aktuelles -
  • Bayer. Landesamt für Umwelt - Lärmaktionsplanung


Pressesprecher:

Heinrich Schuster

Dienstgebäude:

Maximilianstraße 39
80538 München
U4/U5 Haltestelle Lehel

Telefon:

089 2176-2841
089 2176-0

Telefax:

089 2176-2898

E-Mail:

presse@reg-ob.bayern.de

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