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Pressemitteilungen

Nr. 767 vom 14.11.2011

Verkehrsflughafen Memmingen
Regierung von Oberbayern erörtert Einwendungen im Planfeststellungsverfahren

Im luftrechtlichen Planfeststellungsverfahren für den Verkehrsflughafen Memmingen wird das Luftamt Südbayern der Regierung von Oberbayern die 964 fristgemäß erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden zur vorgelegten Planung der Allgäu Airport GmbH & Co. KG Anfang nächsten Jahres in der Mehrzweckhalle in Hawangen, Landkreis Unterallgäu, erörtern. Dabei findet am 10. Januar 2012 der Termin mit den Kommunen, Behörden, Träger öffentlicher Belange und anerkannten Naturschutzvereinigungen statt, Privatpersonen können an diesem Termin ohne Rederecht teilnehmen. Am 11. Januar 2012 ist der Termin für die Privatpersonen vorgesehen; teilnahmeberechtigt sind diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, sowie Bürgerinnen und Bürger der Stadt Memmingen und den Gemeinden Benningen, Hawangen, Memmingerberg, Ungerhausen, Trunkelsberg, Erkheim und Westerheim. Bei Bedarf sind Reservetermine am 12., 13. und 16. Januar 2012 vorgesehen. Ob ein solcher Bedarf vorliegt, wird am Ende des jeweiligen Erörterungstages bekanntgegeben. Dabei wird auch der jeweilige Reservetag konkret benannt. Die Erörterungstermine werden noch öffentlich bekanntgemacht. Die Erörterungstermine sind nicht öffentlich. Um die Teilnahmeberechtigung festzustellen, wird eine Einlasskontrolle durchgeführt. Die Teilnahmeberechtigten müssen daher einen gültigen Personalausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen, aus dem sich mindestens Name und Wohnort ergibt.

Die Erörterungstermine haben im wesentlichen zwei Zielsetzungen: Zum einen sollen die Einwender angehört werden, zum anderen sollen die Erörterungstermin zur Klärung der für die Entscheidung erheblichen Tatsachen und Gesichtspunkte dienen und so die zu treffende Entscheidung vorbereiten und optimieren.

Die Allgäu Airport GmbH & Co. KG hat bei der Regierung von Oberbayern im Juni dieses Jahres ein luftrechtliches Planfeststellungsverfahren für den Verkehrsflughafen Memmingen beantragt. Der Antrag beinhaltet bauliche Veränderungen der Flugplatzanlage, wie etwa die Verbreiterung der Start- und Landebahn und die Ausweisung neuer Hochbau- und Vorfeldflächen. Außerdem wird eine Erweiterung der Betriebszeiten durch die Änderung der Nachtflugregelung beantragt. So sollen künftig planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und verspätete Flugbewegungen bis 23.30 Uhr zulässig sein.





Pressesprecher:

Heinrich Schuster

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Maximilianstraße 39
80538 München
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