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Nr. 741 vom 27.08.2010Raumordnungsverfahren für einen Naturerlebnispark
in Fridolfing, Landkreis Traunstein eingeleitet
Im Ortsteil Brunn der Gemeinde Fridolfing, Landkreis Traunstein, soll ein Naturerlebnispark auf einer Fläche von rund 11 Hektar errichtet werden. Der Naturerlebnispark soll ein Freizeitangebot für Familien, Schulklassen und Kindergärten sein, die Natur spielerisch und aktiv kennenzulernen. Zu diesem Antrag hat die Regierung von Oberbayern das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Von dem Projekt betroffene Kommunen, Behörden und Verbände können bis zum 11. Oktober 2010 gegenüber der Regierung Stellung nehmen. Die beteiligten Gemeinden sollen die Projektunterlagen für einen angemessenen Zeitraum und möglichst auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich auslegen.
Der Projektträger, das Ehepaar Sigl / Dandl, beabsichtigt am nordöstlichen Rand des Gewerbegebietes von Fridolfing neben ihrem Bauernhof einen Naturerlebnispark zu errichten. Wie aus den Projektunterlagen hervorgeht soll der Park ein naturnahes, nachhaltiges Freizeitangebot ohne unnötigen Verschleiß natürlicher Ressourcen bieten, wie etwa eine Schlammschlacht-Arena, Kletterburg, Goldsuch-Becken, Wasserkissen und Vieles mehr. Die Spieleinrichtungen konzentrieren sich dabei insbesondere auf Bewegung. Den Kindern soll vermittelt werden, dass spielerische Betätigung im Freien „Spaß macht“. Ferner soll das Umweltbewusstsein und eine natürliche Verantwortung für Boden, Wasser Luft, Tier- und Pflanzenwelt gefördert werden. Der Park soll über drei Bauphasen schrittweise ausgebaut werden. Die Eröffnung ist für 2012 geplant. Mit der Endausbaustufe 2017 sollen alle geplanten Anlagen wie z.B. Veranstaltungs- und Schlechtwetterhallen, Kiosk, Rutschenturm mit Seilrutsche, Wasserrutsche, Bobby-Car-Berg, Tret-Traktor-Bahn, Pflanzen- und Strohlabyrinth, Bagger-Sandplatz, Kleintierställe, Übernachtungsangebote mit Wohnmobilstellplatz, Ferienhütten und Zeltlager sowie Parkplätze errichtet sein. Der geplante Naturerlebnispark ist über die Buslinien L1 und 16 mit Haltestelle in Strohhof an den öffentlichen Personennahverkehr und über die Gemeindeverbindungsstraße „Brunn“ sowie die Erschließungsstraße des Gewerbegebietes „Kaltenbrunn 2“ an das Verkehrsnetz angebunden.
In dem Verfahren geht es darum festzustellen, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie z.B. Natur und Landschaft, Land- und Forstwirtschaft, Wasser, Verkehr, Immissionsschutz, Siedlungsentwicklung sowie Wirtschaft auswirkt. Dazu hört die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde Fachbehörden, Kommunen und die betroffenen Verbände an. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft die Regierung dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann. Die Regierung wägt die einzelnen Belange gegeneinander ab und schließt das Raumordnungsverfahren mit der so genannten „landesplanerischen Beurteilung“ ab.


