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Pressemitteilungen

Nr. 724 vom 23.08.2010

Raumordnungsverfahren für neue Deponie in Odelsham eingeleitet

Die Zosseder GmbH will in Odelsham, Gemeinde Babensham, Landkreis Rosenheim, eine Deponie der Klasse DK I für nicht gefährliche Abfälle mit sehr geringem organischem Anteil wie etwa verbrannter Haus- und Gewerbemüll auf einer Fläche von ca. 7,4 Hektar errichten und betreiben. Zu diesem Antrag hat die Regierung von Oberbayern das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Von dem Projekt betroffene Kommunen, Behörden, Energieversorgungsträger und Verbände können bis zum 30. September 2010 gegenüber der Regierung Stellung nehmen. Die beteiligten Gemeinden sollen die Projektunterlagen für einen angemessenen Zeitraum und möglichst auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich auszulegen.

Die Zosseder GmbH beabsichtigt im Bereich des bestehenden Kiesabbaus bei Odelsham nördlich von Wasserburg a.Inn die Errichtung und den Betrieb einer Deponie der Klasse DK I auf einer Fläche von ca. 7,4 Hektar. Das Deponievolumen soll ca. 580.000 Kubikmeter betragen. Für die Deponieverfüllung ist ein Zeitraum von 14 Jahren angesetzt. Ziel der geplanten Deponie ist es, die Entsorgungssituation im Landkreis Rosenheim und den umliegenden Landkreisen zu verbessern.

In dem Verfahren geht es darum festzustellen, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie z.B. Natur und Landschaft, Land- und Forstwirtschaft, Wasser, Verkehr und auf die Abfallwirtschaft auswirkt. Dazu hört die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde Fachbehörden, Kommunen, Energieversorgungsträger und die betroffenen Verbände an. Die Regierung bittet ferner die betroffenen Kommunen, die Projektunterlagen für einen angemessenen Zeitraum und möglichst auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich auszulegen. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft die Regierung dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann. Die Regierung wägt die einzelnen Belange gegeneinander ab und schließt das Raumordnungsverfahren mit der so genannten landesplanerischen Beurteilung“ ab.





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