Straßenverkehrsrecht; StVO-Bereich
Erlaubnis für übermäßige Straßenbenutzung
Eine Erlaubnis nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) brauchen Sie,
wenn Sie Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, durchführen wollen. Das sind z.B. motorsportliche Veranstaltungen, Radrennen, Mannschaftsfahrten und vergleichbare Veranstaltungen.
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist
- die Regierung von Oberbayern (als höhere Straßenverkehrsbehörde), wenn die Veranstaltung Landkreisgrenzen, die Grenzen einer kreisfreien Stadt oder einer Großen Kreisstadt überschreitet,
- das Landratsamt, die kreisfreie Stadt oder die Große Kreisstadt (als untere Straßenverkehrsbehörde), wenn die Veranstaltung innerhalb dieser Kreis-/ Stadtgrenzen durchgeführt wird.
Erstreckt sich die Veranstaltung über die Grenzen mehrerer Regierungsbezirke, mehrerer Bundesländer, ist jeweils die oberste Straßenverkehrsbehörde (in Bayern: das Bayer. Staatsministerium des Innern) zuständig.
Örtlich zuständig ist jeweils die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk/ Land die Veranstaltung beginnt.


