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RegOb Internet > Aufgaben > Wirtschaft, Landesentwicklung, Verkehr > Personenbeförderung

Personenbeförderung, Schienen- und Güterkraftverkehr

  1. Personenbeförderungsrecht
    ▪ ÖPNV
    ▪ Linienverkehre
      - nationale Linien
      - grenzüberschreitenden Linien (innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sowie Verkehre nach Drittstaaten)
    ▪ Fahrpläne, Tarife
    ▪ Gelegenheitsverkehr (Ausflugsfahrten und Fernreisen)
    ▪ Schulbusbeauftragter
     
  2. U-Bahn und Straßenbahn
    ▪ Genehmigungen und Planfeststellungen (mit SG 31.2)
     
  3. Schienenverkehr, spurgeführter Verkehr und Bergbahnen
    ▪ Allgemeine Angelegenheiten des Eisenbahnverkehrs
    ▪ Versuchsanlagen für den spurgeführten Verkehr
    ▪ Nichtbundeseigene Eisenbahnen des öffentlichen und des nichtöffentlichen Verkehrs in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und Schwaben
     - Planfeststellungen nach § 18 AEG
     - Bayer. Eisenbahn und Seilbahngesetz (BayESG)
     - Ausnahmezulassung nach EBO, ESBO und EBOA
     - Zulassung neuer Bahnübergänge für nicht bundeseigene Eisenbahnen
     
  4. Finanzhilfen für den ÖPNV (GVFG, BayÖPNVG, RZ-ÖPNV, PBefG)
    ▪ Ausgleichsleistungen im Zusammenhang mit Schülerbeförderungen (§ 45a PBefG)
    ▪ Für die Anschaffung von U-Bahnen, Straßenbahen, Linienbussen
    ▪ ÖPNV-Zuweisungen an die Aufgabenträger im ÖPNV
    ▪ Ausgleichsleistungen im Schienenverkehr
    ▪ Verwendungsnachweisprüfung
     
  5. Post- und Fernmeldewesen
     
  6. Fachliche Behördenaufsicht in den Rechtsbereichen Seilbahnen, Schlepplifte und Güterkraftverkehr
    


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