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Stiftungen

Beschreibung

Die Stiftung ist eine ideale Möglichkeit, privates Vermögen - noch zu Lebzeiten oder von Todes wegen - auf Dauer, nachhaltig und nach seinen persönlichen Vorstellungen für das öffentliche Wohl einzusetzen.

Die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung erfordert zwar in der Regel keinen großen Aufwand, jedoch ein ausreichend großes rentierliches Vermögen.

Das Vermögen der Stiftung muss so hoch sein, dass aus seinen Erträgen der Stiftungszweck nachhaltig verwirklicht werden kann, grundsätzlich mindestens 50.000 - 100.000 €.

Eine rechtsfähige Stiftung entsteht durch das Stiftungsgeschäft und die staatliche Anerkennung.

Die Stiftungsaufsicht berät bei der Formulierung möglicher Stiftungszecke oder bei der sonstigen Ausarbeitung der Stiftungssatzungen im Rahmen von Neuerrichtungs- oder Satzungsänderungsverfahren. Sofern gewünscht, kümmern wir uns auch um die Einholung notwendiger finanzrechtlicher Stellungnahmen. Aber auch bei sonstigen stiftungsrechtlichen Fragestellungen stehen wir den Stiftungen gerne beratend zur Seite.

Aufgaben der Stiftungsaufsicht:

  • Anerkennung von Neuerrichtungen
  • Genehmigung von Satzungsänderungen
  • Prüfung von Jahresrechnungen
  • Prüfung genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte
  • Ausstellung von Vertretungsbestätigungen

Bitte beachten Sie:

  • Wir sind für Sie zuständig, wenn die Stiftung ihren Sitz im Regierungsbezirk Oberbayern haben soll
  • Die inhaltlichen Aspekte der Formulare (Stiftungsgeschäft/ Urkunde und Stiftungssatzung) sollten vorher mit der Stiftungsaufsicht abgestimmt werden.
  • Eine notarielle Beurkundung ist möglich, gesetzlich aber nicht vorgeschrieben
  • Für Stiftungen, die überwiegend öffentliche Zwecke verfolgen, gilt grundsätzlich Kostenfreiheit, d. h. dass bei gemeinnützigen Stiftungen sowohl deren Anerkennung und auch Satzungsänderungen, als auch die Ausstellung von Vertretungsbescheinigungen, aber auch die Beratungs- und Servicefunktionen durch die Stiftungsaufsicht kostenfrei sind.



Kontakt

  • Ansprechpartner Stiftungen

Weitere Informationen

  • Bundesverband Deutscher Stiftungen
  • Formulare / Download
  • Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
  • Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen mit Sitz in Bayern
    Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung

Fusszeile:

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