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Einbürgerungen

Grundlage der Einbürgerung ist das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).
Für den Vollzug dieses Gesetzes sind in Bayern verschiedene Behörden zuständig.

Die Regierung von Oberbayern ist eine davon und zuständig für die Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG und für die Einbürgerung von Ehegatten und Lebenspartnern von deutschen Staatsangehörigen nach § 9 StAG.

Des Weiteren sind wir - für den Fall, dass Sie als deutsche Staatsangehörige eine fremde Staatsangehörigkeit, ausgenommen EU oder Schweiz, erwerben wollen, für die Erteilung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß § 25 Abs. 2 StAG zuständig.
Wir sind auch für die Beibehaltungsgenehmigung im Rahmen der Optionsregelung nach § 29 StAG zuständig.

Weitere Beratung und Anträge erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.




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