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Bereich 3 - Planung und Bau

Der Bereich 3 ist die Bauabteilung der Regierung.

Das Sachgebiet Staatlicher Hochbau ist zuständig für die allgemeinen Angelegenheiten, die Fach- und Dienstaufsicht sowie das Personal der staatlichen Hochbauämter, die Koordinierung, die technische Prüfung und fachliche Beurteilung staatlicher Hochbaumaßnahmen. Hier ist ferner die Nachprüfungsstelle für Bauleistungen (VOB-Stelle) angesiedelt.

Das Sachgebiet Nichtstaatlicher Hochbau führt die fachlichen Prüfungen bei staatlich geförderten nichtstaatlichen, etwa kommunalen, Baumaßnahmen durch und bietet auch fachliche Beratung bei Grundstücksauswahl und Planung an. Zudem ist es mit den Fragen des Hochschul- und Krankenhausbaues befasst.

In zwei Sachgebieten für Städtebau, Bauplanung und Bauordnung werden die fachlichen Angelegenheiten des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts , beispielsweise fachliche Behandlung gemeindlicher Bauleitpläne oder - soweit die Regierung zuständig ist - die Genehmigung von Flächennutzungsplänen etwa der kreisfreien Städte, behandelt. Darüber hinaus findet sich hier das Aufgabengebiet der Städtebauförderung mit den Bund-Länder-Programmen "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren", "Soziale Stadt", "Städtebaulicher Denkmalschutz", "Stadtumbau West" sowie dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm.

Die Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau ist direkt dem Bereichsleiter zugeordnet und berät die Gemeinden zu allgemeinen Themen des Städtebaus, insbesondere in Fragen des Flächensparens, der nachhaltigen und energieeffizienten Siedlungsentwicklung oder der Baukultur. Sie ist ferner Ansprechpartner für alle Fragen des energieeffizienten Planens und Bauens.

Das Sachgebiet Wohnungswesen ist zuständig für die Wohnraumförderung, die Modernisierungsförderung für Miet- und Genossenschaftswohnungen, sowie die Förderung des Baus von Altenpflegeeinrichtungen und Behindertenheimen. Zudem ist das Sachgebiet mit den Fragen des Wohnungsbaurechts, etwa des Wohnungsbindungsrechts, z.B. bei MIetpreis- und belegungsgebundenem Wohnraums, befasst. Als neue Aufgabe betreut das Sachgebiet die energetische Modernisierung von Infrastruktureinrichtungen in Kommunen (z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Rathäuser) im Rahmen des Konjunkturpakets II sowie des Investitionspakts 2008 und 2009.

Die Sachgebiete Straßenbau und Ingenieurbau/Schienen- und Seilbahnen beschäftigen sich mit den fachlichen Angelegenheiten des Straßen- und Brückenbaues einschließlich der finanziellen Förderung des kommunalen Straßenbaues und der Planung und Förderung sowie der technischen Aufsicht über Bau und Betrieb von Straßen- und U-Bahnen.

Dem Sachgebiet für Planfeststellungen und Straßenrecht obliegen neben weiteren Aufgaben die Planfeststellung für Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Staatsstraßen sowie besonders wichtige Kreisstraßen und Gemeindeverbindungsstraßen in Oberbayern.

Darüber hinaus werden sonstige Maßnahmen des öffentlichen Nahverkehrs geplant und gefördert.
Weiterhin werden die staatlichen Straßenbauämter personell, fachlich und dienstaufsichtlich betreut.

Im Sachgebiet Baurecht werden alle rechtlichen Aspekte des Baugeschehens behandelt. Es hat außerdem die Aufsicht über die nachgeordneten Bauaufsichtsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte sowie sonstige Bauaufsichtsbehörden).




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